Grundsätzlich gilt für die Bearbeitung aller steuerlichen Fragen die
Steuerberater – Vergütungsverordnung (StBVV), im Übrigen das BGB.
Wir berechnen stets sachgerechte Gebühren, je nach Schwierigkeitsgrad
und Umfang der Angelegenheit. Sie werden verständlich begründet und
schriftlich fixiert.
Jede Vereinbarung berücksichtigt die individuellen Gegebenheiten des
Auftraggebers.
In jedem Fall vereinbaren wir für laufende kleinere Beratungsaufgaben und
die beruflichen Nebenpflichten eine Pauschale, um die Verwaltungsarbeiten
niedrig zu halten.
Für darüber hinaus gehende Anfragen schildern Sie uns das Problem und
geben uns dazu Unterlagen. Wir prüfen die Erfolgsaussichten für Euro 150.—
Sehen wir berechtigte Chancen, machen wir Ihnen ein Rahmenangebot und
rechnen Euro 150.—an.
Sind Ihnen die Kosten zu hoch ? Werfen Sie einen Blick nach rechts…
John Ruskin, ein englischer Sozialreformer, intensiv nachgedacht:
"Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgendjemand ein wenig schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften."
Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen.
Denn das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu verlangen!
Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, dann müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen.
Und wenn Sie das tun, ... können Sie auch etwas Besseres bezahlen.